Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI

Wir sind für Sie da! Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI sind für jede pflegebedürftige Person, welche keine Sachleistungen bezieht ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Beratungsbesuch.

Wir helfen

  • Regelmäßige Durchführung der von den Pflegekassen geforderten Qualtätssicherungsbesuchen

  • Informationen zu Unterstützungsangeboten §45 SGB XI

  • Informationen zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wir informieren

  • Zu Leistungen der Pflege- und Krankenkassen

  • zu Unterstützungsangeboten §45b SGB XI

  • zu Informationen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Betreuungsangeboten in der Tagespflege und Gruppenangeboten für Menschen mit Demenz

Ivonne Roth-Greiner

Terminierung unter:

Qualitätssicherungsbesuche

Wir führen Beratungsbesuche (= Qualitätssicherungsbesuche) nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch, wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege im privaten Umfeld selbst organisieren.

Die Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 2 bis 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich durchzuführen, ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. In Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf halbjährliche Beratung, welche nicht verpflichtend ist.

Wir sind stets für Sie da

Gerne besucht Sie unsere Pflegeberaterin Beate Sütterlin.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter 07621/9796-0