Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI
Wir sind für Sie da! Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI sind für jede pflegebedürftige Person, welche keine Sachleistungen bezieht ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Beratungsbesuch.
Wir helfen
Wir informieren
Qualitätssicherungsbesuche
Wir führen Beratungsbesuche (= Qualitätssicherungsbesuche) nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch, wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege im privaten Umfeld selbst organisieren.
Die Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 2 bis 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich durchzuführen, ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. In Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf halbjährliche Beratung, welche nicht verpflichtend ist.
Wir sind stets für Sie da
Gerne besucht Sie unsere Pflegeberaterin Beate Sütterlin.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter 07621/9796-0